In den von mir bearbeiteten Rechtsgebieten Grundsicherung, Hartz IV, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen entstehen Ihnen im Regelfall keine Kosten. Wer zahlt dann werden Sie fragen?
Das bedeutet für Sie, dass Sie bei mir immer vorher wissen, ob ein Kostenrisiko entsteht. Erst dann entscheiden Sie, ob und wie es weitergeht. Kostenfragen werden durch mich immer vorab klar und deutlich kommuniziert; garantiert! Für Ihre 1. Anfrage entstehen Ihnen niemals Kosten.
Immer hilfreich ist es, wenn Sie vor einem Termin beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen und den sogenannten Berechtigungsschein zum Termin mitbringen. Informationen zum Verfahren.
Im Eilfall kommen Sie gerne direkt zu mir. Ich beantrage dann für Sie Beratungshilfe. Dafür benötige ich jedoch folgende Unterlagen: