Kanzlei für Grundsicherung
Harz IV - SGB XII - AsylbLG
  • Aktuelles
  • Eilt!
  • Ablauf des Mandats
  • Formulare
  • Kontakt
  • Kosten
  • Zur Person

Wenn es ganz schnell gehen muss!

Wie alle Jahre wieder droht zum Jahreswechsel der unwiederbringliche Verlust sozialer Rechte. Der Gesetzgeber hat mit § 44 SGB X die Möglichkeit der Überprüfung bestandskräftiger Bescheide geschaffen. Soziale Leistungen sollen danach auch für die Vergangenheit nachgezahlt werden.

 

Das zeitliche Problem:

Der Überprüfungszeitraum ist im Bereich der Grundsicherung auf ein Jahr verkürzt, § 40 Abs. 4 SGB X, 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II. Will man Ansprüche aus dem Jahr 2020 sichern, muss zwingend bis spätestens zum 31. Dezember 2021 gehandelt werden.

 

Das weitere Problem:

Die Leistungsberechtigten kennen ihre materiellen Rechte nicht, notwendige Kenntnisse zum Überprüfungsverfahren fehlen. Ohne hinreichende Begründung werden Überprüfungsanträge vom Jobcenter ohne weiteres als unbegründet zurückgewiesen. Wenn der Antragszugang nicht bewiesen werden kann, findet, wenn der Antrag  nichts entsprechenden Akte gelangt ist, schon kein Verfahren statt. Hier braucht es die Zusammenarbeit zwischen Sozialarbeitern*innen und Anwaltschaft.

 

Mein Angebot:

In geeigneten Fällen übernehmen ich auch kurzfristig auf Beratungshilfebasis entsprechende Mandate.

 

Was ich benötige:

  1. eine aktuelle, unterschriebene Vollmacht und die Kontaktdaten,
  2. die Bescheide aus den Jahren 2020/2021 bevorzugt in digitaler Form; die PDF-Dateien können per E-Mail oder über die hier angebotene Uploadmöglichkeit unmittelbar an mich weitergeleitet werden,
  3. für analoge Mandatsanfrage: der Einwurf der entsprechenden  Bescheide/Vollmacht/Kontaktdaten in meinem Briefkasten. Kündigen Sie bitte Ihre Anfrage unter Verwendung des Kontaktformulars unbedingt vorab an.

Ab dem 3. Januar 2022 werden dann die für die Bearbeitung notwendigen Informationen eingeholt. Bewährt hat sich, zunächst die Verwaltungsakte einzusehen. Bis zum 31. Dezember 2021 geht es in 1. Linie darum, den "Fuß in die Tür zu bekommen". Für Rückfragen stehe ich auch gern telefonisch zur Verfügung.

 

Mein Angebot richtet sich an Menschen, die das Gefühl haben, dass etwas bei ihrer Leistungsgewährung nicht stimmt. Das gerade für die Jahre 2020/2021 Handlungsbedarf besteht zeigen diese Beiträge.


Kontakt

Thomas Klauß

Rechtsanwalt für Sozialrecht

 

Lerchenstraße 18-20

24103 Kiel

Nähe Sophienhof

 

Tel.: 0431 - 53 03 58 45

Fax: 0431 - 53 03 58 44

Tel.: 0176 - 70 22 46 13

 


Mail:info@anwaltskanzlei-klauss.de

WhatsApp: +49 178 399 74 20

 

Ein Mandat entsteht erst, wenn wir dieses bestätigt haben. Erkundigen Sie sich im Zweifel!

Online-Anfrage

Termine nur nach Vereinbarung.

Impressum | Datenschutz | Cookie-Richtlinie | Sitemap
Anmelden Abmelden | Bearbeiten
  • Aktuelles
  • Eilt!
  • Ablauf des Mandats
  • Formulare
  • Kontakt
  • Kosten
  • Zur Person
zuklappen